- Aktivmitgliedschaft
- Jungmitgliedschaft
- Fördermitgliedschaft
- Assoziierte Mitgliedschaft
- Jahresbeiträge
Jungmitgliedschaft
Es gilt! > Bewertungsmodus - 4.1: Aufnahmegesuche können zweimal jährlich bis spätestens zum 15. Februar resp. 15. September eingereicht werden. Die Bewertung erfolgt innerhalb von zwei Monaten.
Jungmitglieder sind Studenten und Absolventen der Fachhochschule für Innenarchitektur, die noch nicht die reglementarische Praxisdauer für eine Aktivmitgliedschaft von maximal 4 Jahren nachweisen können. Die Jungmitgliedschaft erlischt automatisch nach Erreichen der reglementarischen Praxisdauer für eine Aktivmitgliedschaft.
Auszug aus dem Aufnahmereglement - Qualifikation 2.2:
Für Bewerber mit einem Bachelor oder Master in Innenarchitektur einer vom SBFI anerkannten Hochschulen (HSLU, FHNW, HEAD, SUPSI) oder für Bewerber mit ECIA anerkanntem Masterabschluss, genügen der Nachweis der professionellen Berufsausbildung, das ausgefüllte Aufnahmeformular, Lebenslauf und Kopien der Diplome.
Alle Anderen haben folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Aufnahmeformular
- Diplome und Arbeitszeugnisse
- kurzes, aussagekräftiges Motivationsschreiben-
- Arbeitsproben aus drei unterschiedlichen Projekten der eigenen gestalterischen Tätigkeit in Form von Skizzen, Plänen, Modellen, Fotos, Beschrieben usw., die den Werdegang des Projektes klar ersichtlich machen sowie die persönlichen Leistungen in den Projekten klar aufzeigen.
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